Compliance-Verpflichtung
der Herbst Gruppe
betreffend Herbst Transporte GmbH und Herbst Solutions GmbH
Für uns und unser Unternehmen bedeutet Compliance stets die Aufrechterhaltung von hohen ethischen Standards sowie die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und gesellschaftlichen Normen. Wir verfolgen das Ziel, das Vertrauen unserer Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten sowie aller weiteren Geschäftspartner, zu gewinnen und zu stärken. Denn insbesondere dieses in uns gesetzte Vertrauen ist ausschlaggebend für unsere stete Weiterentwicklung und auch für das Überstehen so mancher Krisenzeiten. Wir sind stolz auf eine über 120-jährige Erfolgsgeschichte, auf die wir seit der Gründung 1900 zurückblicken dürfen.
Unser berufliches Umfeld wird ständig komplexer, so dass immer mehr Vorschriften und Gesetze beachtet werden müssen. Unsere Überzeugung ist, dass Geschäfte ehrlich, fair und mit Respekt vor anderen Menschen, ihrer Würde und ihren Rechten geführt werden sollten.
Wir stellen an uns selbst sowie an alle Führungskräfte und Mitarbeitenden hohe Ansprüche an ethisch korrektes und den Gesetzen entsprechendes Verhalten. Dabei ist uns eines besonders wichtig: Wir beabsichtigen nicht bloß die formale Einhaltung rechtlicher Anforderungen und Regeln oder die Vermeidung möglicher Strafen. Von Bedeutung ist ebenso, dass jeder von uns auch tatsächlich die Grundsätze und Unternehmenswerte versteht und befolgen kann.
Im Rahmen unseres Weiterbildungssystems nehmen die Mitarbeitenden an einer jährlichen Compliance Schulung teil. Diese soll sicherstellen, dass Compliance unternehmensweit gelebt und umgesetzt wird.
Unsere Integritäts- und Compliance-Maßnahmen werden durch ein Hinweisgebersystem ergänzt. Mitarbeitende haben jederzeit die Möglichkeit, Bedenken vorzubringen oder unregelmäßiges Verhalten zu melden – auf Wunsch auch anonym.
Fehlverhalten kann nicht nur imageschädigend für das Unternehmen sein, sondern auch enorme wirtschaftliche Konsequenzen zur Folge haben. Dementsprechend werden Verstöße nicht geduldet und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen konsequent ermittelt und sanktioniert.
Wir erwarten die Einhaltung dieser Werte und Normen nicht nur von unseren Mitarbeitenden, sondern auch von unseren Lieferanten, Leistungspartnern und Kunden. Weswegen wir nach Möglichkeit nur diejenigen einsetzen, welche sich nach dem LkSG verpflichtet haben.
Lieferkettengesetz: Erklärung über Einhaltung von Werten & Normen
der Herbst Gruppe
1. Vorbemerkung
Zunächst stellen wir fest, dass unser Betrieb nicht in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) fällt. Unser Betrieb hat weniger als 1.000 Mitarbeitende und ist somit nicht von dem Adressatenkreis des LkSG erfasst. Unabhängig davon sind wir uns unserer sozialen und ökologischen Verantwortung im Rahmen der Wertschöpfungskette bewusst. Ein ethisches Geschäftsverhalten sowie die Einhaltung der Menschenrechte sind uns ein dauerhaftes und ernstes Anliegen. Die Herbst Gruppe bekennt sich in seinem eigenen Wirkungskreis zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten das gleiche Verhalten von all unseren Partnern. Auch bei unseren Mitarbeitenden setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt, unser unternehmerisches Handeln und unsere Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit permanent zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen. Soweit es uns möglich ist, beziehen wir aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten unsere Betriebsmittel von nach Möglichkeit regionalen Unternehmen.
Diese Erklärung gilt insbesondere für:
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- Betriebsmittel, Lager, Einrichtung und Verpackungen: Diese erwerben wir, soweit Angebote vorhanden sind, von Unternehmen, die dem LkSG unterworfen sind.
- Container: Nach Möglichkeit setzen wir Container ein, die von Unternehmen erworben werden, die dem LkSG verpflichtet sind.
- Fahrzeugpark: unsere Fahrzeuge stammen aus Unternehmen, die dem LkSG unterworfen sind.
- Leistungspartner im Straßengüterverkehr: Wir überprüfen unsere Leistungspartner im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Arbeitsrecht, Fahrzeiten und Mindestlohn.
- Soziale Verantwortung
2. Soziale Verantwortung
Wir garantieren faire Arbeitszeit und Entlohnung innerhalb unserer Unternehmenskultur. Der Einsatz von Kinderarbeit und menschenrechtsverachtenden Arbeitsbedingungen lehnen wir entschieden ab.
3. Ökologische Verantwortung
Der nachhaltige Umgang mit dem Klima und unserer Umwelt ist uns ein Anliegen. Wir bemühen uns um den verantwortungsvollen Umgang bei der Entsorgung von Abwasser aus Betriebsabläufen und sanitären Anlagen. Darüber hinaus versuchen wir, die Erzeugung von Abwasser weitestgehend zu reduzieren. Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) werden stichprobenartig überwacht und so gering wie möglich gehalten. Wir verhalten uns verantwortungsvoll, was den Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen anbelangt. Außerdem achten wir auf den Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen.
4. Ethisches Geschäftsverhalten
Die Normen einer fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung sowie eines fairen Wettbewerbs halten wir ein. Für die Einhaltung von Vertraulichkeit und den Datenschutz stehen wir ein. Wir respektieren Rechte am geistigen Eigentum. Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind. Bei allen Geschäftsaktivitäten sind höchste Integritätsstandards zugrunde zu legen. Allen bekannten Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung entgegnen wir mit einer strengen Null-Toleranz-Politik.
5. Erklärung
Über den eigenen Wirkungskreis und aus betriebswirtschaftlichen Gründen hinaus ist es uns nicht möglich, eine weitergreifende Erklärung hinsichtlich der Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie der LkSG-Standards abzugeben. Weitergehende Erklärungen und Zertifikate können gegen entgeltliche Vergütungsvereinbarung bei uns beauftragt werden. Eine Garantie hinsichtlich weitergehender LkSG-Standards wird ausdrücklich nicht abgegeben. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieser Erklärung bedürfen unabdingbar und unwiderruflich der Schriftform.
Bamberg, im Juni 2024